...die wichtigsten Unternehmensformen

 

 

persona fisica, pf = die Einzelpersonen Firma -  für jeden der als Freiberufler oder Selbständiger bzw. als Einzelpersonen-Firma in Spanien unternehmerisch tätig werden will. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweis sind nicht erforderlich. die Persona Fisica haftet unbeschränkt. Gewinne und Verluste des Selbständigen werden in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert. Die Einkommenssteuersätze betragen in Spanien je nach Höhe des Einkommens derzeit gestaffelt bis 47 % (siehe Infos). Es werden quartalsweise eine Einkommenssteuervorauszahlungs- und eine Umsatzsteuer Erklärung erstellt. Ein StartUp wird in Einkommenssteuer u. Sozialversicherung subventioniert. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie etc.).

 

 

comunidad de bienes, cb = die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - für alle die Kunden interessant, die ihr Unternehmen mit mindestens zwei Personen gründen wollen, somit also Risiken und Erfolge ihres Unternehmens auf mehrere Personen verteilen wollen. Die Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden auf die Gesellschafter entsprechend ihrer Anteile an derselben aufgeteilt und von diesen in ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert. Die Einkommens Steuersätze sind in Spanien, je nach Höhe des Einkommens, progressiv (siehe Info zu Höchst Steuersatz "persona fisica"..., d.h. derzeit bei bis zu 47%). Die Comunidad de Bienes ist ein Unternehmen mit unbeschränkter Haftung. Der Gründungsvertrag kann sowohl in privatschriftlicher- sowie in Form einer notariellen Gründungsurkunde errichtet werden. Mindestkapital bzw. Kapitalnachweise sind nicht erforderlich. Es werden quartalsweise Einkommenssteuervorauszahlungs- und Umsatzsteuererklärung erstellt. Ein StartUp wird in Einkommenssteuer u. Sozialversicherung subventioniert. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie etc.).

 

sociedad de responsabilidad limitada , sl = Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH -  für viele Kunden eine der flexibelsten Art um unternehmerische Ideen oder Steuersparmodelle in Spanien zu verwirklichen. Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen SL beträgt 3.000 €, auch Sacheinlagen sind möglich. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft ist grundsätzlich  beschränkt auf das Stammkapital. Die Haftung des oder der Gesellschafter(s) besteht in Höhe der übernommenen Einlage Verpflichtung. Die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung. Die SL ist bilanzpflichtig. Erzielte Gewinne aus der Gewinn- und Verlustrechnung werden generell mit 25 % Körperschaftssteuer belegt (..bei Umsatz nicht über 1 Mio. € ab 1.1.2023 vermindert auf 23% (...sowie StartUps zeitlich befristet mit 15%). Neben der jährlichen Körperschaftssteuer-Erklärung fällt eine dreimonatliche Umsatzsteuererklärung an. Je nach Art der wirtschaftlichen Aktivität sind für deren Ausübung diverse Genehmigungen erforderlich (Eröffnungsgenehmigung Gemeindeamt, Genehmigungen der Behörden für Gesundheit, Fremdenverkehr, Industrie etc.)

 

sociedad anónima, sa = Aktiengesellschaft, AG - diese Unternehmensform empfiehlt sich dem Kunden, der ähnlich wie bei der bereits erwähnten SL seine unternehmerische Aktivität nunmehr auf eine breitere Basis stellen möchte bzw. sogar einen Börsengang plant. Das Mindestkapital für die Gründung einer spanischen SA beträgt 60.101 €, mindestens 25 % hiervon müssen im Gründungsprozedere direkt eingezahlt werden. Die Gesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen- oder juristischen Person(en) gegründet werden. Die Haftung der Gesellschaft ist grundsätzlich beschränkt auf das Stammkapital. die Gründung erfolgt durch notarielle Beurkundung. die SA ist bilanzpflichtig. Erzielte Gewinne werden wie bei der o.g. SL  besteuert. Neben der jährlichen Körperschaftssteuererklärung wird i.d.R. auch quartalsweise die Umsatzsteuer erklärt.

 

fundación = Stiftung - für den Kunden interessant, der seine Unternehmensidee unter dem Charakter der Gemeinnützigkeit verwirklichen will. Inwieweit die Gründung einer Stiftung zweckmäßig ist und ob daraus steuerliche Vorteile erzielt werden können, muss individuell geprüft werden. Das Gründungsprozedere ist ähnlich wie bei der bereits beschriebenen SL - die notarielle Beurkundung der Gründungsurkunde ist obligatorisch.



 

 

 

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